Vielleicht beschäftigen auch Sie sich hin und wieder mit der Frage, was aus Ihrem Vermögen werden soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind. Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit treffe ich immer wieder auf Menschen, die mit dem Gedanken spielen, im Rahmen ihres Testaments etwas Gutes zu tun – weit über das eigene Leben hinaus. Eine Testamentspende, häufig auch Nachlassspende genannt, ist dafür eine hervorragende Möglichkeit. Mit ihr bestimmen Sie selbst, welche sozialen Projekte oder Organisationen Sie unterstützen möchten – seien es große Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, UNICEF, Ärzte ohne Grenzen oder kleinere regionale Vereine. Ich nehme mir gern die Zeit, Sie auf diesem Weg zu begleiten und bei allen Schritten zu unterstützen.
Warum lohnt es sich, ein Testament zu verfassen?
Aus meiner Sicht sollte jeder, der klare Vorstellungen von der Verteilung seines Nachlasses hat, frühzeitig ein Testament aufsetzen. Sie vermeiden damit nicht nur Streit und Enttäuschungen unter Ihren Angehörigen, sondern stellen auch sicher, dass Ihr letzter Wille wirklich zählt – ganz gleich, ob Sie Ihren Nachlass Ihren Kindern, Freunden oder eben Organisationen wie Unicef, DRK oder Ärzte ohne Grenzen zukommen lassen möchten.
Das spricht für ein Testament:
- Sie legen eindeutig fest, wer in welchem Umfang von Ihrem Vermögen profitieren soll – und zwar ganz nach Ihren Wünschen.
- Sie haben die Freiheit, gezielt gemeinnützige Zwecke zu fördern, zum Beispiel durch eine Testamentsspende.
- Unklarheiten, Erbstreitigkeiten und Missverständnisse können von Anfang an vermieden werden.
Warum eine Testamentsspende? Und wie funktioniert sie?
Viele meiner Mandantinnen und Mandanten wünschen sich, noch über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken. Durch eine Testamentsspende – sei es ein bestimmter Betrag, ein Kunstwerk, eine Immobilie oder gar der gesamte Nachlass – ermöglichen Sie genau das. Sie entscheiden, welchen Charity-Organisationen, Verbänden oder Vereinen Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ihre Unterstützung hilft etwa, Kinder in Notlagen zu schützen, medizinische Hilfe dorthin zu bringen, wo sie dringend gebraucht wird, oder Katastrophenhilfe langfristig abzusichern.
Wie können Sie konkret helfen? Hier einige Beispiele:
- Eine DRK-Testamentsspende wird genutzt, um Hilfsprojekte im In- und Ausland zu finanzieren.
- Eine Zuwendung an UNICEF trägt dazu bei, Kinderrechte, medizinische Versorgung und Bildung weltweit zu fördern.
- Ärzte ohne Grenzen setzt Ihre Spende ein, um Menschen in humanitären Krisenlagen medizinisch zu betreuen.
Mit einer solchen Verfügung zeigen Sie gesellschaftliche Verantwortung und setzen ein klares Zeichen für Solidarität.
Wie ist die Testamentspende rechtlich abgesichert?
Selbstverständlich möchten Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch rechtssicher umgesetzt wird. Das deutsche Erbrecht – insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – sieht für Testaments- und Nachlassspenden klare Vorschriften vor. Wichtig ist hierbei eine korrekte, eindeutige Formulierung im Testament.
Sollte sich Ihr Nachlass auch auf Immobilien erstrecken, so empfehle ich, frühzeitig die Umtragung im Grundbuch zu klären und das Vorgehen auch mit einem eventuell Bevollmächtigten oder Notar abzustimmen. So vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten und stellen sicher, dass Ihre Spende nach Ihrem Todesfall tatsächlich dort ankommt, wo Sie es wünschen.
Gern unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Formulierungen im Testament, zur Notwendigkeit einer Vollmacht oder beim Ausfüllen offizieller Formulare vieler Organisationen.
Wie flexibel bleiben Sie nach der Testamentserstellung?
Das Leben spielt oft anders, als wir es erwarten. Die gute Nachricht: Ihr Testament ist keine Einbahnstraße. Sie können Ihr Testament jederzeit anpassen, ergänzen oder vollständig neu verfassen – solange Sie geschäftsfähig sind.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:
- Haben sich Ihre Beziehungen geändert? Dann ist eine Aktualisierung des Testaments durchaus sinnvoll.
- Haben Sie einen Erbvertrag abgeschlossen, aber Ihre Familiensituation wandelt sich? Auch Erbverträge lassen sich unter gewissen Bedingungen aufheben, hier berate ich Sie gerne persönlich.
- Möchte jemand Ihr Testament anfechten? Zum Beispiel wegen Zweifeln an Ihrer Testierfähigkeit, ist das grundsätzlich möglich – eine fundierte anwaltliche Beratung gibt Ihnen Sicherheit.
Persönliche Beratung, Formulare & Vorgehen – was ist ratsam?
Viele Organisationen stellen spezielle Formulare oder Mustertexte zur Verfügung, um Ihnen die Verfügung so einfach wie möglich zu machen. Dennoch rate ich Ihnen, im Zweifel eine individuelle juristische Beratung wahrzunehmen. Jeder Nachlass ist einzigartig – von Patchwork-Familien bis zu internationalen Besitzverhältnissen – und verdient eine ebenso maßgeschneiderte Lösung.
Diese Fragen sollten Sie für sich klären:
- Möchten Sie mit Ihrer Testamentspende ausschließlich eine bestimmte Organisation oder mehrere Begünstigte unterstützen?
- Gibt es Pflichtteilsberechtigte in Ihrer Familie, deren Ansprüche zu berücksichtigen sind?
- Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Verfügung auch unter besonderen Umständen – etwa nach einer Scheidung, im Fall von minderjährigen Erben oder während eines laufenden Insolvenzverfahrens – Bestand hat?
Ich nehme mir persönlich für Sie und Ihre Wünsche Zeit. In einem Beratungsgespräch können wir gemeinsam Ihre Vorstellungen und eventuelle Fallstricke besprechen.
Welche Kosten kommen bei einer Testamentsspende auf Sie zu?
Die Kosten für die Erstellung und Abwicklung eines Testaments hängen grundsätzlich vom Umfang Ihres Nachlasses ab. Ein notariell beurkundetes Testament verursacht höhere Kosten als ein eigenhändig geschriebenes, bietet dafür aber auch zusätzliche Rechtssicherheit. Kommt beispielsweise eine Immobilie ins Spiel, entstehen Gebühren für Eintragung und Verwaltung. Für die Eintragung im zentralen Testamentsregister oder die Betreuung durch das Nachlassgericht sind ebenfalls Gebühren zu erwarten.
Steuerliche Vorteile und praktische Hinweise:
- Spenden an gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich steuerbegünstigt – häufig lässt sich die Testamentsspende steuerlich absetzen.
- Die empfangenden Organisationen sind in der Regel von der Quellensteuer befreit.
- Bei sehr komplexen Nachlässen, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren offen ist, sollte unbedingt im Vorfeld anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Was passiert nach Eintritt des Erbfalls?
Sobald Sie verstorben sind, wird Ihr Testament beim zuständigen Nachlassgericht eröffnet. Das Gericht prüft die Form und setzt die darin getroffenen Regelungen um. Bei minderjährigen Erben schaltet sich häufig das Jugendamt ein. Im Fall offener Schulden oder eines Insolvenzverfahrens kann sich die Abwicklung verzögern.
Als Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt empfehle ich Ihnen: Prüfen Sie Ihr Testament regelmäßig, insbesondere wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Achten Sie auf Fristen – für Testamentsspenden in München und anderswo gelten strenge zeitliche Vorgaben zur Beantragung und Umsetzung.
Welche Rolle spielen Kinder, Jugendliche und Geschwister bei der Nachlassverteilung?
Pflichtteilsberechtigte wie Kinder, Jugendliche und Geschwister können durch ein Testament nicht vollständig enterbt werden. Es ist daher sehr wichtig, diese bei Ihrer Nachlassplanung zu berücksichtigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei großen Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen kann eine unabhängige Nachlassverwaltung eine sinnvolle Lösung darstellen, um alle Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.
Fragen aus der Praxis – ein persönlicher Einblick
Oft werde ich gefragt, ob ein notarielles Testament wirklich notwendig ist. Meine klare Empfehlung: Nein. Allerdings kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht hilfreich zur Seite stehen, um Ihnen endgültige Rechtssicherheit zu Ihrem von Ihnen verfassten handschriftlichen Testament zu geben. Das kann im Erbfall viel Zeit und Ärger ersparen.
Häufige Themen, die im Beratungsgespräch zur Sprache kommen:
- Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament wird bei einer Scheidung in der Regel unwirksam, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Regelung getroffen. Es ist ratsam, das Testament nach der Scheidung zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen. - Kann ein einmal aufgesetzter Erbvertrag aufgehoben werden, zum Beispiel bei einer neuen Eheschließung?
Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien aufgehoben oder geändert werden. Bei einer neuen Eheschließung sollte geprüft werden, ob der bestehende Erbvertrag noch den eigenen Wünschen entspricht. - Wie lange dauert es, bis eine Testamentspende tatsächlich ausgezahlt wird, und welche Rolle spielen dabei das Grundbuch oder Fristen?
Die Auszahlung einer Testamentspende kann mehrere Monate bis Jahre dauern, abhängig von der Nachlassabwicklung. Das Grundbuch spielt eine Rolle, wenn Immobilien im Nachlass enthalten sind, da hier Übertragungen und Eintragungen erfolgen müssen. Gesetzliche Fristen, etwa für Einsprüche, können den Prozess ebenfalls verlängern. - Gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind, wenn Sie Immobilien spenden möchten?
Ja, bei der Immobilienübertragung ist es wichtig, den Marktwert korrekt zu ermitteln, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und die Eintragung im Grundbuch vorzunehmen. Außerdem sollten klare Regelungen zur Nutzung und eventuellen Belastungen der Immobilie bestehen. Ein Notar ist in jedem Fall erforderlich..
Mein Fazit für Sie
Eine Testaments- oder Nachlassspende ist immer ein sehr persönlicher, oft auch bewegender Schritt. Sie zeigen damit Großzügigkeit, Fürsorge und Verantwortung – für Ihre Familie und die Gesellschaft. Ich empfehle Ihnen, sich Zeit für die Nachlassplanung zu nehmen, Ihr Testament regelmäßig zu prüfen und bei Unklarheiten das Gespräch mit einem Anwalt zu suchen. So geben Sie Ihrem letzten Willen ein Maximum an Wirkung und stellen sicher, dass Ihr Vermächtnis in guten Händen ist.
Gern stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen den Weg zu einer maßgeschneiderten, rechtssicheren Lösung zu gehen.