Testamentspende – ein kleiner Leitfaden.

Eine Testamentspende ist weit mehr als eine finanzielle Zuwendung. Sie stellt eine Möglichkeit dar, die eigene Lebensphilosophie zu bewahren und eine nachhaltige Wirkung über den eigenen Tod hinaus zu erzielen. Gerade in München, einer Stadt, die eine starke soziale und kulturelle Identität über die Stadtgrenzen hinaus aufweist, können solche Spenden gemeinnützigen Organisationen enorm helfen, ihre Arbeit langfristig zu sichern. Dieser Artikel beleuchtet sämtliche relevanten Aspekte und bietet umfassende Handlungsempfehlungen – für die Testierenden, ebenso wie für gemeinnützige Institutionen.


Was ist eine Testamentspende?

Eine Testamentspende ist ein Vermächtnis in Ihrem letzten Willen. In Ihrem Testament können Sie frei festlegen, wie Sie etwas Gutes tun wollen: Welche Einrichtung soll begünstigt werden? Welchen finanziellen Vorteil soll die Institution erhalten? Ist Ihre Spende an eine Bedingung geknüpft?

In der Regel werden im Testament Geldbeträge in einer konkreten Höhe vermacht. Aber auch Wertpapiere wie Aktien, Immobilien oder Wertgegenständen jeder Art können gemeinnützigen Organisationen zugewendet werden. Anders als Erbeinsetzungen oder die klassische Erbfolge wird hier Vermögen ausschließlich für Zwecke verwendet, die dem Gemeinwohl dienen.

  • Formen der Testamentspende
    Je nach Wunsch des Erblassers kann eine Testamentspende vollständig oder anteilig in den Nachlass eingebunden werden. Beispiele sind Geldbeträge, Kunstgegenstände, Grundstücke oder ein festgelegter Prozentsatz des Gesamtvermögens.
  • Gemeinnützigkeit als Voraussetzung
    Begünstigte Einrichtungen müssen regelmäßig als gemeinnützig gemäß den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) anerkannt sein. Nur dadurch kann eine zweckgebundene und steuerlich begünstigte Verwendung gewährleistet werden.
  • Abgrenzung zur Schenkung zu Lebzeiten
    Im Gegensatz zur vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung entfaltet eine Testamentspende ihre Wirkung erst nach dem Tod der hinterlassenden Person.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis bildet das deutsche Erbrecht, konkret geregelt in den §§ 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Jede testierfähige Person kann frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen, solange nicht zwingende gesetzliche Regeln wie Pflichtteilsansprüche, der Anspruch auf Zugewinn in der Ehe usw. entgegenstehen.

Grundlegende Anforderungen an ein wirksames Testament

  1. Formvorschriften
    • Der letzte Wille wird handschriftlich verfasst (§ 2247 BGB) oder notariell beurkundet (§ 2232 BGB).
    • Das Schriftstück muss mit Datum und Unterschrift versehen sein.
  2. Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten
    • Gemäß §§ 2303 ff. BGB haben nahe Angehörige, wie z. B. Ehepartner und Kinder, Anspruch auf einen Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Eine Enterbung von nahen Familienmitgliedern, indem der gesamte Nachlass einem sozialen Zweck gespendet werden soll, ist somit nur eingeschränkt möglich.
    • Dennoch kann ein sozialer Träger oder NGO als Alleinerbe im Testament eingesetzt werden. Der gemeinnützige Verein muss dann die Pflichtteilsberechtigten ausbezahlen. Lassen Sie sich in dieser Konstellation im Idealfall anwaltlich beraten.
  3. Klare Definition der Begünstigten
    • Organisationen sollten mit vollem Namen und idealerweise mit Adresse genannt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Aufbewahrung
    • Es empfiehlt sich, das Testament unmittelbar beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes zu hinterlegen, damit es im Erbfall unverzüglich auffindbar ist (§ 2248 BGB).

Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

Sie können die Spende im Testament als Vermächtnis oder als Erbeinsetzung gestalten. Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines konkreten Geldbetrags, einer konkreten Sache, Immobilie etc. Bei einer Einsetzung als Erbe wird die soziale Organisation gegebenenfalls Teil einer Erbengemeinschaft und kann mit Nachlassverbindlichkeiten belastet werden. In der Regel entscheiden sich Mäzene für Vermächtnisse:

  • Vorteile
    • Der soziale Verein erhält durch das Vermächtnis einen Anspruch gegen die Erben und wird nicht mit der Nachlassabwicklung belastet.
    • Die Nachlassspende ist in der Regel sofort fällig, unabhängig von den Konflikten zwischen den Miterben.
    • Hohe Flexibilität für den Erblasser, denn bei sich ändernden Lebensumständen (zum Beispiel Geburt eines Kindes / Enkelkindes), kann das Testament unkompliziert geändert werden.
  • Nachteile
  • Wenig Rechtssicherheit für die gemeinnützige Organisation, da Sie jederzeit Ihr Testament ändern und das Vermächtnis streichen können.

Erbvertrag als Alternative?

Denkbar ist auch der Abschluss eines Erbvertrages zugunsten einer Hilfsorganisation.


Steuerliche Vorteile und rechtliche Privilegien

Testamentspenden bieten erhebliche steuerliche Vorteile, die sowohl den Hinterlassenden als auch den begünstigten Organisationen zugutekommen.

Steuerliche Befreiung für gemeinnützige Organisationen

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Hieraus ergeben sich folgende Vorteile:

  • Maximaler Nutzen
    Die Mittel können vollständig der gemeinnützigen Tätigkeit zugutekommen.
  • Planungssicherheit
    Organisationen können akkurat mit der Summe kalkulieren, da kein Steuerabzug erfolgt.

Steuervorteile für die Erbschaftsmasse

Ein Anteil der Nachlassspende kann steuermindernd wirken, insbesondere wenn dadurch die Höhe der steuerpflichtigen Masse reduziert wird. Auch hier ist juristischer Rat empfehlenswert, um den maximalen Effekt zu erzielen.


Praktische Umsetzung einer Testamentspende

Die Vorbereitung einer Testamentspende erfordert Sorgfalt und sollte gut durchdacht werden, um alle juristischen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Bestandsaufnahme des Vermögens
    Listen Sie alle Vermögenswerte auf, wie Immobilien, Geldanlagen, Kunstwerke usw., und bewerten Sie ihren Gesamtwert.
  2. Auswahl der Organisation
    Entscheiden Sie sich für eine oder mehrere Organisation(en), die Ihren Werten entsprechen. Berücksichtigen Sie dabei auch deren Einsatzgebiete und Verwendungsstrukturen.
  3. Formulierung des letzten Willens
    Mit Hilfe unserer Mustertestamente oder eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts formulieren Sie eine wasserdichte Verfügung, die alle wesentlichen Punkte abdeckt.
  4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
    Aktualisieren Sie das Testament bei Änderungen im persönlichen Umfeld.
  5. Kommunikation mit der Organisation
    Wenn Sie möchten, dann können Sie die begünstigte Organisation über die Testamentspende informieren, damit diese im Erbfall vorbereitet ist.

Typische Fehler vermeiden

  • Unklare Angaben
    Keine oder fehlerhafte Adressen der Organisation können für Verzögerungen sorgen.
  • Nichtbeachtung von Pflichtteilsrechten
    Dies führt häufig zu Anfechtungen durch berechtigte Angehörige.
  • Fehlende anwaltliche Beratung
    Eigenhändige Testamente können durch formale oder inhaltliche Fehler schnell unwirksam sein.

Empfehlungen für geeignete Empfänger in München

München und sein Umland bietet eine Vielzahl herausragender gemeinnütziger Organisationen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Hier eine Auswahl:

Sozialbereich

  • Lichtblick Seniorenhilfe e.V.
    Unterstützt bedürftige Senioren mit finanzieller und sozialer Hilfe.
  • Münchener Tafel e.V.
    Versorgt Bedürftige mit Lebensmitteln und fördert soziale Integration.

Umwelt und Naturschutz

  • Green City e.V.
    Förderprojekte für städtische Umweltbildung und nachhaltige Verkehrsstrukturen.
  • Tierheim München gGmbH
    Für Tierschutzinitiativen z.B. Überwinterungshilfen für Igel, Aufnahme und Vermittlung von beschlagnahmten oder ausgesetzten Tieren in der Region.

Kunst und Kultur

  • Pinakotheken München – Stiftung
    Fördert den Erhalt und die Erweiterung kultureller Sammlungen.
  • Filmmuseum München
    Unterstützt die Bewahrung historischer Filmarchive und Veranstaltungen zur Filmkultur.

Kinder und Bildung

  • SOS-Kinderdorf Ammersee-Lech
    Unterstützung für familienähnliche Wohnformen und Kinderbetreuung.
  • Stiftung Lesen – Zweigstelle München
    Förderung von Lese- und Sprachkompetenzen für Kinder und Jugendliche.

Fazit

Eine Testamentspende ist eine Gelegenheit, nach dem Tod Werte zu vermitteln und Gutes zu tun. Mit sorgfältiger Planung und anwaltlicher Unterstützung können rechtliche, steuerliche und organisatorische Barrieren überwunden werden. Gerade in München gibt es zahlreiche Organisationen, die von einer solchen Zuwendung maßgeblich profitieren können – sei es im Sozialen, Kulturellen oder Umweltbereich. Durch eine Testamentspende schaffen Hinterlassende ein bleibendes Vermächtnis, das weit über ihre eigene Lebenszeit hinauswirkt.